
Silvester Feuerwerk
Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Eine Ausnahme von diesem Verbot besteht für die Zeit von 31. 12. 2025, 23.00 Uhr bis 01. 01. 2026, 01.00 Uhr.
Zur Entlastung der Einsatzkräfte und Krankenhäuser bzw. zur Rücksichtnahme auf unsere Umwelt und die Wildtiere bitten wir, auf Knallkörper - insbesondere dieser Kategorie - zu verzichten bzw. die Verwendung auf den Jahresübergang einzuschränken.