Anmeldung zur Rauschbrandschutzimpfung 2026

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Gemäß den Richtlinien für die Rauschbrandschutzimpfungen des Amtes der Salzburger Landesregierung wird nachstehendes kundgemacht: 

Die Rauschbrandschutzimpfungen werden nach den obzitierten Richtlinien durchgeführt. Im Einvernehmen mit der Bezirksbauernkammer werden sämtliche Almen und Weiden des Bezirkes Tamsweg als rauschbrandgefährdet festgelegt. Auf diese sind nach Möglichkeit nur schutzgeimpfte Rinder aufzutreiben.

Die Anzahl der zu impfenden Rinder ist bis spätestens 20.03.2026 beim Gemeindeamt anzumelden.

Die Impfungen werden vom Amtstierarzt oder von hiezu besonders beauftragten Tierärzten durchgeführt, wobei der Tierhalter die notwendige Hilfe zu leisten hat.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Verendens eines Tieres an Rauschbrand eine staatliche Unterstützung nur dann gewährt wird, wenn dieses schutzgeimpft worden ist und wenn eine unverzügliche Anzeige des Seucheverdachtes erfolgt ist.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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